Alle Berufskraftfahrer, die zu gewerblichen Zwecken Fahrten im Rahmen der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE durchführen, müssen eine obligatorische Pflichweiterbildung besuchen.
Seither muss jede*r Fahrer*in eines Kraftfahrzeuges, soweit für dieses eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist und er oder sie dieses Fahrzeug beruflich oder gewerblich führt, eine obligatorische Pflichtweiterbildung besuchen (5 Module). Diese ist notwendig, um den Fahrerqualifikationsnachweis (Schlüsselzahl 95) aufrechtzuerhalten.
Der Gesetzgeber sieht eine Weiterbildung aller 5 Jahre vor.
Die Berufskraftfahrer-Weiterbildung gliedert sich in 3 übergeordnete Kenntnisbereiche, welche zahlreiche Detailthemen gemäß der Anlage 1 des BKrFQV (PDF Seite 7-11) umfassen:
Im Rahmen der Weiterbildung werden die Detailthemen der Kenntnisbereiche zu 5 Modulen übergreifend zusammengefasst. Diese sind:
Modul 1 | 05.02.2024, 17.06.2024, 09.09.2024, 16.12.2024 |
---|---|
Modul 2 | 06.02.2024, 18.06.2024, 10.09.2024, 17.12.2024 |
Modul 3 | 07.02.2024, 19.06.2024, 11.09.2024, 18.12.2024 |
Modul 4 | 08.02.2024, 20.06.2024, 12.09.2024, 19.12.2024 |
Modul 5 | 09.02.2024, 21.06.2024, 13.09.2024, 20.12.2024 |